Sicherheitsrisiko Phasenprüfer

Im Umgang mit Elektrizität ist das Prüfen der Spannungsfreiheit unverzichtbar. Aus diesem Grund ist sie ein wichtiger Bestandteil der 5+5 lebenswichtigen Regeln. Aber Achtung: Die Spannungsfreiheit lässt sich nur mit einem geeigneten, zwei-poligen Spanungsprüfer nach SN EN 61243-3 zweifelsfrei feststellen. Der Einsatz von Phasenprüfern ist nicht zulässig – und für die eigene Sicherheit eine Gefahr.

Phasenprüfer
Quelle: Electrosuisse

In der Elektrobranche sind Phasenprüfer nach wie vor weit verbreitet. Dieser Umstand erstaunt, denn sie genügen den Sicherheitsanforderungen schon seit längerem nicht mehr und weisen folgende Sicherheitsmängel auf:

  • Ein Defekt der Glimmlampe bleibt vielfach unbemerkt.
  • Die Glimmlampe leuchtet oftmals nur sehr schwach und kaum erkennbar.
  • Niedrige, aber trotzdem gefährliche Spannungen werden nur unzuverlässig angezeigt.
  • Steht der Anwender isoliert, so erfolgt trotz gefährlicher Spannung keine Anzeige.

Weshalb kein Verbot?

Phasenprüfer dürfen lediglich für Funktionsprüfungen wie etwa dem Testen einer geschalteten Steckdose verwendet werden. Für diesen Zweck entsprechen sie der Produktenorm DIN VDE 0680-6 und sind deshalb legal erhältlich. Sobald aber das Prüfen der Spannungsfreiheit nach den 5 Sicherheitsregeln gefordert ist – beispielsweise vor dem Austausch einer defekten Steckdose –, muss zwingend ein zweipoliger Spannungsprüfer nach SN EN 61243-3 verwendet werden.

SN EN 61243-3

Zweipolige Spannungsprüfer sind speziell entwickelte Geräte für eine sichere und normgerechte Prüfung der Spannungsfreiheit in Niederspannungsanlagen. Die Norm legt die Anforderungen fest, aus welchen sich folgende Vorteile ergeben:

  • Weniger Fehlmessungen aufgrund kapazitiv und induktiv eingekoppelter Spannungen.
  • Kein Wahlschalter und somit keine Fehlbedienung.
  • Korrekte Anzeige ohne eine Bedienhandlung.
  • Fest angeschlossene und verschweisste Messleitungen sowie Messspitzen.
  • Spannungsanzeige auch ohne Batterien für hohe Betriebssicherheit und geringe Fehlinterpretationen durch schwache Batteriekapazität.
  • Messkategorie III oder IV nach SN EN 61010-1 bieten hohe Sicherheit und schützen den Anwender im Ereignisfall vor Schädigungen.

Phasenprüfer, berührungslose Spannungsprüfer, Multimeter und Installationstester erfüllen diese Anforderungen nicht. Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Mitarbeitenden mit geeigneten und sicheren Spannungsprüfern nach SN EN 61243-3 auszurüsten.