Elektrische Installationen in medizinisch genutzten Räumen

Wenn wir krank sind oder nach einem Unfall Hilfe benötigen, erwarten wir vom medizinischen Personal Höchstleistungen, um die Arztpraxis oder das Spital gesund und sicher wieder verlassen zu können. Damit Ärzte ihr Potenzial ausschöpfen können, braucht es jedoch mehr als Fachwissen und Engagement: Auch die technische Infrastruktur in medizinisch genutzten Räumen – insbesondere die Elektroinstallation – muss korrekt geplant, ausgeführt, geprüft und regelmässig unterhalten werden.

Installationen
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Als medizinisch genutzte Bereiche gelten Räume, in denen Patienten untersucht, behandelt, überwacht, gepflegt oder Diagnosen gestellt werden. Auch kosmetische Behandlungen fallen in diese Kategorie. Ein Untersuchungszimmer in einer Arzt- oder Tierarztpraxis ist somit ein medizinisch genutzter Raum und muss gemäss Niederspannungs-Installationsvorschriften neben den Kapiteln 1 bis 6, zusätzlich noch das NIN-Kapitel 7.10, bei der Planung, Installation und Kontrolle beachtet und angewendet werden. Unter Patienten versteht die Norm jede Person oder jedes Tier, das einem medizinischen Verfahren unterzogen wird (NIN 7.10.2.2). Eingeteilt werden medizinische Räume in die Raumgruppen 0, 1 oder 2.

Raumdatenblatt: Basis für Planung und Betrieb

Vor jeder Planung und Installation, auch wenn es sich nur um eine Hausarztpraxis handelt, ist ein Festlegungsprotokoll für medizinisch genutzte Bereiche (Raumdatenblatt) zu erstellen (NIN 7.10.3, Figur 1). Dieses Dokument ist die Grundlage für Planung, Installation und Kontrolle und definiert unter anderem:

  • Welcher Raumgruppe der Raum zugeordnet ist und somit auch, welche Behandlungen oder Behandlungsmethoden angewendet werden dürfen in diesen Räumen.
  • Ob bei einem Stromausfall normal weitergearbeitet werden kann oder ob der Untersuch oder Eingriff bei einem Ausfall der Stromversorgung abgebrochen werden muss.
  • Definiert den Patientenbereich.

Raumgruppe 0

  • Keine steckbaren elektrischen Geräte dürfen direkten Patientenkontakt haben.
  • Untersuchungen und Behandlungen benötigen keine elektrischen Geräte.
  • Beispiel: Massageraum ohne Elektrotherapie.
Raumgruppe 0
Raumgruppe 0.
Quelle: Electrosuisse

Raumgruppe 1

  • Patienten können mit elektrischen Geräten in Kontakt kommen.
  • Ein Stromausfall hat keine direkten gesundheitlichen Folgen. Jede Behandlung oder Untersuchung kann ohne elektrische Energie beendet werden ohne negative gesundheitliche Konsequenzen.
  • Beispiele: Untersuchungszimmer in Arztpraxen und Spitäler, EKG-Räume, Bettenzimmer, Physiotherapieräume und viele mehr.

Die Anforderungen an Raumgruppe 1 sind:

ZSPA-Steckdosen (zusätzlicher Schutz-Potentialausgleich)

  • Raum muss in genügender Anzahl mit ZSPA-Steckdosen ausgerüstet sein. Der Raum benötigt mindestens eine ZSPA-Steckdose, die gut zugänglich und im Patientenbereich liegt.
  • Der Widerstand zwischen ZSPA-Schiene und ZSPA-Steckdose oder fremde leitfähige Teile ≤ 0,7 Ω.
  • Der Leiterquerschnitt vom ZSPA bei geschützter Verlegung mindestens 2,5 mm², (Praxis 4 mm² oder 6 mm²) betragen. Der Wert von max. 0,7 Ω darf nicht überschritten werden.

Ableitfähiger Boden

  • Je nach Nutzung und eingesetzten Geräten benötigen auch Arztpraxen in gewissen Räumen einen ableitfähigen Boden. Bei Arztpraxen müssen die Betriebsanleitungen der einzelnen Apparate und Geräte studiert werden. Verlangt der Hersteller für sein Gerät einen ableitfähigen Boden so muss dieser ausgeführt werden.

RCD-Pflicht

  • Die komplette Installation inklusive den Beleuchtungsstromkreisen müssen durch RCDs geschützt sein.

Notbeleuchtung

  • Mindestens eine Leuchte muss bei einem Ausfall der Stromversorgung als Notbeleuchtung dienen.
Raumgruppe 1
Raumgruppe 1.
Quelle: Electrosuisse

Raumgruppe 2

  • Patienten wären bei Stromausfall schwerwiegend gefährdet.
  • Nur hier dürfen invasive oder intrakardiale medizinische Geräte eingesetzt werden.

Die Anforderungen an Raumgruppe 2 sind:

  • Betrieb aller Geräte über IT-Netz (isoliertes Netz)
  • Steckdosen mit Spannungsanzeige und ZSPA
  • Mindestens die Hälfte der Beleuchtung als Notbeleuchtung
  • Kein Spannungsausfall zulässig
  • Ableitfähiger Boden erforderlich
Raumgruppe 2
Raumgruppe 2.
Quelle: Electrosuisse

Anforderungen in Arztpraxen

Die Arztpraxen haben in der Regel nur medizinische Räume der Raumgruppe 0 und 1.

Sobald netzgebundene medizinische Geräte wie EKG, Ultraschall, Röntgen oder Elektrotherapiegeräte eingesetzt werden, muss der Raum der Raumgruppe 1 entsprechen. Diese dürfen nur in Räumen der Raumgruppe 1 betrieben werden.

Empfehlung: Auch in Räumen der Raumgruppe 0 sollte mindestens eine Notbeleuchtung vorhanden sein. So können Patienten den Raum sicher verlassen – auch mit Einschränkungen.

Darüber hinaus gilt: Selbst wenn die Norm für Räume der Gruppen 0 und 1 keine unterbruchfreie Stromversorgung vorschreibt, ist eine sichere Stromversorgung für den Praxisbetrieb sinnvoll und meist auch notwendig. Denn ohne Zugang zu Patientendaten, -akten, Krankenkassendaten oder der Terminverwaltung können Ärzte ihre Arbeit praktisch nicht mehr ausführen. Eine USV-Anlage für PCs, Netzwerk und Untersuchungsgeräte wie Ultraschall kann hier grosse Ausfallzeiten und finanziellen Schaden verhindern.

Fazit

  • Normen definieren lediglich Mindestanforderungen.
  • Für jeden medizinischen Raum muss ein unterschriebenes Raumdatenblatt vorliegen (auch in Arztpraxen). Ohne dieses Dokument ist keine Planung, Installation und Kontrolle möglich.
  • Notbeleuchtung in medizinischen Räumen der Raumgruppe 0 und eine sichere Stromversorgung für EDV-Systeme sind kein Luxus, sondern eine wichtige Investition in Sicherheit, Zuverlässigkeit und Reputation.
  • Ein ZSPA-Anschluss in jedem Untersuchungszimmer ist unverzichtbar und gehört in Räume der Raumgruppe 1 zwingend dazu.

Am Ende gilt: Eine zuverlässige Elektroinstallation ist nicht nur ein technisches Detail – sie ist die Grundlage für sichere Behandlungen und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten.