Normen: Eindeutigkeit oder Verhältnismässigkeit?

Sie sorgen für Kompatibilität, Austauschbarkeit und Vergleichbarkeit. Vor allem aber schaffen sie Sicherheit, wobei diese im elektrotechnischen Tätigkeitsfeld, das immer vielfältiger, technisierter und komplexer wird, zweierlei beinhaltet: Einerseits die Abwesenheit von Gefahr und anderseits die Gewissheit, dass bei der Planung, Errichtung und Kontrolle von elektrischen Anlagen fachlich begründet gehandelt wird.

NIN
Quelle: Electrosuisse

In der Elektrobranche gibt es ein Spannungsfeld, das viele Fachleute aus dem Alltag bestens kennen: Einerseits besteht der Wunsch nach klaren, präzisen und gut verständlichen Vorgaben. Andererseits müssen Bestimmungen auf eine Weise ausgestaltet sein, dass sie auch besonderen Umständen und realen Verhältnissen gerecht werden. Wer Normen anwendet, bewegt sich ständig zwischen den Polen Eindeutigkeit und Verhältnismässigkeit, das heisst, er muss vorhandene Interpretationsspielräume erkennen und nutzen können. Aus der Sicht der Verfasser von Normen stellt sich von Fall zu Fall die Frage, ob eine Norm möglichst eindeutig und geschlossen formuliert sein soll, oder ob sie lediglich die Grenzen der Interpretation aufzeigt.

In gewissen Bereichen, wo Regeln früher als Vorschriften im Befehlston daherkamen, erscheinen viele heutige Vorgaben im Vergleich dazu vermeintlich schwammig. Aus den früheren Vorschriften wurden offen formulierte Beschreibungen des Stands der Technik, von Anforderungen und von den zu ergreifenden Massnahmen.

Eine Bestimmung oder eine Norm kann im Allgemeinen immer nur eines sein: eindeutig oder verhältnismässig. Je nach Nutzergruppe und Einsatzbereich ist mal das eine oder das andere von Vorteil, verlangt wird nicht selten beides gleichzeitig.

Ist eine Norm eindeutig, schafft sie klare Verhältnisse. Sie definiert, was auf welche Weise zu erreichen ist. Gleichzeitig kann eine eindeutige Bestimmung nie alle realen Fälle abdecken, häufig nicht einmal die Mehrheit der Fälle. Demzufolge ist es ein Irrglaube, dass eine Norm jeden Einzelfall beschreiben oder lösen kann.

Elektroinstallationen werden immer komplexer und die Anforderungen seitens der Betreiber und Anwender immer mannigfaltiger. Mit präzisen Normen und eindeutigen Regeln ist in einer Welt der zunehmend unterschiedlichen Umstände und Zusammenhänge kaum mehr klarzukommen. Nicht selten wird eine Norm trotzdem als der Weisheit letzter Schluss betrachtet, auf den Buchstaben genau, fein säuberlich angewandt und deren Einhaltung genau kontrolliert. Unter Umständen verliert man bei allem Bemühen um Korrektheit jedoch gerade dadurch den Fokus, das Schutzziel, oder aber man wähnt sich in einer falschen Sicherheit.

Beispiel: Leiterdimensionierung

Gemäss Hausinstallationsvorschrift (HV) 1985 wurden Leiterquerschnitte anhand der vorgeschalteten Überstromunterbrecher dimensioniert, bzw. die Absicherung anhand des Querschnitts gewählt. Diese Bestimmung erscheint simpel und präzise. Einmal auswendig gelernt, ist sie überall anwendbar und obendrein einfach zu kontrollieren. Noch heute liefert die bewährte Gegenüberstellung von Nennstrom und Querschnitt solide Bezugspunkte für den Arbeitsalltag. Gleichzeitig kann die Übersicht falsche Sicherheiten oder aber auch unnötige Unsicherheiten erzeugen. So werden bei grosser Häufung, hohen Umgebungstemperaturen oder langen Leitungen Leiterquerschnitte nach diesem Prinzip zu klein dimensioniert. Bei geeigneteren Umgebungsbedingungen, günstiger Gleichzeitigkeit der Belastung und einer schnellen Abschaltung können Leiter auch problemlos kleiner dimensioniert werden. Eine harte Regelung wäre in beiden Fällen nicht angebracht. Entscheidend ist somit die Kompetenz des Elektrikers, die richtige Dimensionierung entsprechend den gegebenen Verhältnissen festzulegen.

Eine verhältnismässige Bestimmung trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie zulässt, dass ein Sachverhalt gleichzeitig aus einer allgemeinen wie aus einer spezifischen Perspektive betrachtet wird. Das Ziel, eine sichere und funktionstüchtige Elektroinstallation zu erstellen, ist dann erreicht, wenn diese für die vorgesehenen Zwecke an einem bestimmten Installationsort und Gebrauch geeignet ist und im Störfall keine Schäden verursacht. Beim Beispiel der Leiterdimensionierung ist das Hauptproblem die Frage der Erwärmung der Leiter im Betriebs- und im Fehlerfall und allenfalls noch der Spannungsfall.

Leiterquerschnitte
Bestimmung der Leiterquerschnitte nach HV 1985.
Quelle: Electrosuisse

Normierung im Spannungsfeld

Wie sollen nun die Formulierungen von Normen den Spagat zwischen Eindeutigkeit und Verhältnismässigkeit leisten können? Es gelingt dann, wenn sie sich auf allgemeine Rahmenbedingungen beziehen und auf Beispiele zur Umsetzung verweisen.

Die Bestimmungen der NIN sind unterteilt in weiss hinterlegte Normentexte und grau hinterlegte Texte zu B+E (Beispiele und Erläuterungen). Die B+E ergänzen die Normentexte um zusätzliche Informationen, liefern Erklärungen und beziehen sich auf die Praxis. Was die Strombelastbarkeit angeht, sind die normativen Bestimmungen knapp gehalten: Die Temperaturgrenze der Isolierung eines Leiters darf nicht überschritten werden (NIN 5.2.3.1). Die NIN enthält detaillierte Bestimmungen zu den höchstzulässigen Betriebstemperaturen. Die anschliessenden rund sechzig Druckseiten enthalten Beispiele und Erläuterungen, um die Grundsätze zu präzisieren, Methoden zur Berechnung aufzuzeigen und die praktische Anwendung zu erklären.

In vielen Fällen ist eine Leiterdimensionierung nach HV noch immer korrekt. Die Gegenüberstellung von Querschnitt und Strombelastbarkeit in NIN 2025, 5.2.3 Tabelle 36 oder die daraus abgeleitete Gegenüberstellung von Überstromunterbrecher und Leiterquerschnitt in der NIN Compact 2025 entspricht in der Referenz-Verlegeart A2 weitestgehend den Bestimmungen aus der HV 1985.

Die NIN berücksichtigt eine Vielzahl von weiteren Einflussfaktoren, die bei der Bestimmung der Leiterdimensionierung beachtet werden müssen. Neben dem Leiterbelastungsstrom beeinflussen Verlegeart, Häufung, Gleichzeitigkeit, Umgebungstemperatur und Isolationswerkstoff die Strombelastbarkeit. Die B+E der NIN erklären diese Einflussfaktoren und liefern Beispiele zur Bestimmung der Einflüsse und Tabellen zur Herleitung von Querschnitten und Strombelastbarkeit.

Was die Vielzahl an Tabellen und Faktoren in der NIN jedoch letztlich vor allem aussagt, ist dies: Es kommt darauf an. Und gerade deshalb sind die B+E nicht immer der Weisheit letzter Schluss, sondern ist die jeweils konkrete Situation im Einzelnen zu beurteilen. Selbstverständlich kann nicht in jedem Fall jede Leitung nachgerechnet werden, schon gar nicht bei einer periodischen Kontrolle. Der hohe geforderte Ausbildungsstand von Elektrofachleuten – insbesondere von Bewilligungsträgern – und die individuelle, aber auch die kollektive Erfahrung der Branche ermöglichen jedoch eine schnelle und korrekte Beurteilung der allermeisten Fälle aus verschiedenen Perspektiven. In Grenzfällen ist ohnehin eine spezifisch fokussierte Betrachtung notwendig. Norm und B+E können hier aber eine allgemeine Richtung und geeignete Lösungswege aufzeigen.

Ausschlaggebend für eine sichere und zuverlässige Elektroinstallation ist demnach nicht allein die Kenntnis der einschlägigen Normenartikel, sondern ebenso das Verständnis der dahinterstehenden technischen Herleitung.

Der Charakter der NIN

Die NIN legt die sicherheitstechnischen Grundsätze für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen fest. Sie gibt damit den fachlichen Rahmen vor, kann aber naturgemäss nicht jeden einzelnen Fall in der Praxis abschliessend regeln. Gerade bei besonderen oder komplexen Situationen können weitergehende Massnahmen erforderlich sein, um die Sicherheit von Anlagen und Betriebsmitteln zu gewährleisten. Umgekehrt kann es in begründeten Fällen auch vertretbar sein, von einzelnen Anforderungen abzuweichen, sofern die Sicherheit mindestens gleichwertig gewährleistet bleibt.

Die rechtliche Grundlage dafür schafft die NIV. Sie fordert allem voran sichere elektrische Installationen, während die Bewilligungsbestimmungen festlegen, welche fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen Personen und Betriebe erfüllen müssen, um bestimmte Arbeiten ausführen zu dürfen. Zusammen mit den anerkannten Regeln der Technik entsteht so das Fundament für eine sichere Planung, Erstellung, Instandhaltung und den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen. Insgesamt wird auch klar, weshalb Normen nicht einfach schematisch angewendet werden können: Denn entscheidend ist nicht allein, was in der Norm steht, sondern ebenso, ob die Handelnden deren sicherheitstechnische Bedeutung verstanden und angemessen auf den konkreten Fall übertragen haben.

Gerade darin zeigt sich am deutlichsten der Bezug zur Frage, ob Normen in ihrer Eindeutigkeit oder in ihrer Verhältnismässigkeit gesehen werden sollen. Weil lange nicht jeder mögliche Sachverhalt vollständig bestimmt oder vorausgesehen werden kann, braucht es bei der Entscheidungsfindung technische Urteilsfähigkeit, Erfahrung und eine saubere Analyse. Kommt es dabei zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Errichtern, Auftraggebern und Kontrollinstitutionen, ist eine sachlich wohlbegründete, einvernehmliche Lösung anzustreben. Dabei bleibt immer dasselbe Prinzip massgebend: Die Sicherheit hat Vorrang vor kurzfristigen wirtschaftlichen Überlegungen.