Sicherheitskonzept für elektrische Anlagen
Sicherheit am Arbeitsplatz darf kein Zufall, sondern muss die Folge davon sein, dass klare Regeln eingehalten werden. Dies bedingt geklärte Verantwortlichkeiten und einen bewussten Umgang mit Gefahren. Arbeitgeber müssen den Schutz ihrer Mitarbeitenden gewährleisten. Diese wiederum sind gefordert, selbst aktiv zur Sicherheit beizutragen. Im besonderen Fokus ist daher das Elektro-Sicherheitskonzept.
Die Risiken im Umgang mit Elektrizität sind bekanntlich hoch, nicht zuletzt deshalb, weil Strom in der Regel unsichtbar, geräusch- und geruchlos ist. Deshalb sind Elektro-Sicherheitskonzepte Dreh- und Angelpunkte der elektrischen Sicherheit in Betrieben. Ein Konzept soll den sicheren Umgang mit Elektrizität ermöglichen und somit die Vermeidung von Personen- und Sachschäden gewährleisten. Gemäss Elektrizitätsgesetz liegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Anlagen und die Aufsicht über das Personal bei der Inhaberschaft bzw. bei der Geschäftsleitung eines Betriebes. Weitere Grundlagen zur Sicherheit sind in der Starkstromverordnung und der Verordnung über die Unfallversicherung mit der daran gekoppelten EKAS-Richtlinie 6508 beschrieben. Erstere legt fest, dass alle Betriebsinhaber einer Starkstromanlage, also alle Betreiber einer eigenen Transformatorenstation ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten haben. Die Ekas (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) schreibt vor, dass Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitenden den besonderen Gefahren der Elektrizität durch entsprechende Massnahmen vorzubeugen haben. Im Klartext heisst das, dass Betriebe mit eigener Transformatorenstation ein «Sicherheitskonzept ausarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts diejenigen Personen instruieren, die Zugang zum Betriebsbereich haben, betriebliche Handlungen vornehmen oder an den Anlagen arbeiten» (Art. 12 Starkstromverordnung). Mit Verordnungen, Normen und Richtlinien allein kann die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht garantiert werden. Es braucht spezifische Anordnungen und eindeutig geregelte Verantwortlichkeiten, die insgesamt einen kontinuierlichen Prozess zur Risikobeschränkung definieren. Das Elektro-Sicherheitskonzept fügt sich in das Gesamtsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein, das in jedem Betrieb vorliegt und wird auf dieses abgestimmt.
Elektro-Sicherheit beruht grundsätzlich auf drei Säulen:
- auf einer transparenten Organisation mit eindeutig zugewiesenen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sowie definierten Kommunikationswegen
- auf nach dem Stand der Technik ausgebildeten, sachverständigen bzw. instruierten Personen
- auf sicheren, d.h. geprüften und in Stand gehaltenen Anlagen
In enger Auslegung des Art. 12 StV fokussiert ein Sicherheitskonzept auf die ersten beiden Aspekte: Organisation und Ausbildung, während der dritte Punkt (Sichere Anlagen) im Instandhaltungskonzept geregelt wird.
Da die Gesetze der Physik in jedem Betrieb gelten und sich viele Normen, Regeln und Organisationsformen im Laufe der Jahre etabliert haben, enthält jedes Sicherheitskonzept gleichbleibende und wiederkehrende Elemente. In jedem Betrieb existieren aber auch spezifische Anlagen und Prozesse, die entsprechend spezifizierte Fachkompetenzen des Personals und Regelungen der Verantwortlichkeiten verlangen. Wichtig ist in jedem Fall, dass die in einem Konzept beschriebenen Zuständigkeiten, Regeln und Abläufe nicht zu «Papiertigern» verkommen, sondern verständlich und praxisnah geschult und im Betrieb umgesetzt werden.
Das wird in einem Elektro-Sicherheitskonzept geregelt:
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich bezeichnet die Reichweite des Sicherheitskonzepts und beschreibt, worauf es sich genau bezieht. Seine Reichweite und damit die Schnittstellen zu anderen Betrieben, Standorten und Betriebsinhabern etc. müssen exakt definiert werden.
Begriffe und Definitionen
Die verwendeten Begriffe sind zu erläutern, damit alle Beteiligten verstehen können, wovon die Rede ist. Wenn immer möglich ist auf die entsprechenden Quellen zu verweisen.
Organisation und Verantwortlichkeiten
Die Organisation und die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit einer Anlage sind zu regeln. Die SN EN 50110 ist ein geeignetes Hilfsmittel, um die verschiedenen Rollen wie z. B. jene des Anlagenbetreibers oder des Anlagenverantwortlichen eindeutig zu definieren und zuzuweisen.
Ausbildung und Instruktion
Personen, die Zutritt zu elektrischen Betriebsräumen haben, betriebliche Handlungen vornehmen oder an Anlagen arbeiten, müssen instruiert bzw. dafür ausgebildet sein.
Zutritt
Der Zutritt zu den elektrischen Betriebsräumen muss geregelt sein. Nur instruierten oder sachverständigen Personen ist der eigenständige Zutritt zu elektrischen Betriebsräumen gestattet.
Berechtigungen
Es ist festzulegen, welche Personen welche Tätigkeiten an welchen Anlagen oder Anlageteilen ausführen dürfen.
Tätigkeiten
Sollen Tätigkeiten während des Betriebs einer Anlage ausgeführt werden, muss das Vorhaben vorgängig kommuniziert und das Vorgehen mit dem Betrieb abgestimmt werden. Ebenso ist die Versorgung mit den benötigten Materialien und Arbeitsmitteln zu gewährleisten und das Vorhandensein persönlicher Schutzausrüstungen rechtzeitig sicherzustellen. Die einzelnen Umsetzungsschritte sind im Sicherheitskonzept festzuhalten.
Notfallorganisation
Was als Not- bzw. als Ereignisfall gilt, muss definiert sein. Die entsprechenden Hilfs- und Blaulichtorganisationen sind über allfällige besondere Bedingungen zu informieren. Auch der Pikettfall ist entsprechend zu regeln.
Instandhaltung
Es ist sicherzustellen, dass elektrische Anlagen instandgehalten werden. Die Prozesse der Inspektion, Wartung und Instandsetzung sind zu regeln. Liegt für eine Anlage kein spezifisches Instandhaltungskonzept vor, ist die Instandhaltung im Rahmen des Sicherheitskonzepts zu regeln. Interne und externe Kontrollen sind Bestandteile der systematischen Instandhaltung von Anlagen. Checklisten erleichtern dem beauftragten Personal die lückenlose Prüfung von Anlagen.
Kontrolle und Audits
Die korrekte Umsetzung eines Sicherheitskonzepts muss laufend überprüft und evaluiert werden, damit Schwachstellen frühzeitig erkannt und notwendige Verbesserungen vorgenommen werden können.
Dokumentation
Sämtliche Tätigkeiten, welche die Sicherheit einer Anlage betreffen können (z. B. Arbeiten, Instruktionen, Kontrollen), müssen dokumentiert werden.
Info-Tafeln als Hilfsmittel
Ein praktisches Hilfsmittel zur Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte und zur Instruktion des Personals sind Info-Tafeln, auf denen der Ablauf bestimmter Tätigkeiten und das Verhalten bei bestimmten Ereignissen dargestellt sind. Als Beispiel dient hier der Prozess für den Anschluss oder den Ersatz von elektrischen Betriebsmitteln in einem Industriebetrieb (siehe Grafik).
Die Erarbeitung, Einführung und Begleitung eines Sicherheitskonzepts erfolgt, zugeschnitten auf den jeweiligen Betrieb, stets durch Spezialisten einer akkreditierten Inspektionsstelle. Auch Electrosuisse bietet diese Dienstleistung an. Weiter sollte ein Fachspezialist für Arbeitssicherheit (ASA) beigezogen werden. Die Aufsicht erfolgt durch die Suva und die zuständigen Arbeitsinspektorate, bei Starkstromanlagen durch das ESTI.
Spezifische Eigenheiten berücksichtigen
Ein durchdachtes Elektro-Sicherheitskonzept übersetzt komplexe Vorgaben durch Gesetze, Verordnungen und Normen in geklärte Prozesse bzw. in Verantwortlichkeiten, Rollen und Vorgehensweisen. Entscheidend für die Qualität eines Konzepts ist nicht sein Umfang, sondern dass es das Geschehen in einem Betrieb nachvollziehbar abbildet und dass es im Alltag funktioniert.
Die drei Säulen der Sicherheit – Organisation, Ausbildung, Sichere Anlage – sind die Grundlagen eines Systems, das es laufend zu überprüfen und zu verbessern gilt. So können aus abstrakten Regelwerken praxistaugliche Instrumente werden, welche die spezifischen Eigenheiten eines jeden Betriebs berücksichtigen und die vorhandenen elektrischen Gefahren beherrschbar machen.