Schnittstelle Netzanschluss: Fairness & Verhältnismässigkeit
Konflikte zwischen Werksvorschriften und Normen erkennen, Verantwortungen klären und Lösungen praxisnah umsetzen.
In der Praxis kann es bei der Inverkehrbringung von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (SK) zu technischen Konflikten zwischen Verteilnetzbetreibern (VNB) und Schaltanlagenbauern kommen. Diese Konflikte entstehen insbesondere durch werksspezifische und regional unterschiedliche Werksvorschriften (WV) – die sogenannten Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der VNB –, die teilweise nicht mit den Sicherheitsanforderungen der SN EN IEC 61439 abgestimmt sind.
Für die Hersteller der SK ist es daher oft schwierig, die normativen Anforderungen und die spezifischen Vorgaben der VNB miteinander in Einklang zu bringen. Die daraus resultierenden Differenzen führen zu erheblichem Mehraufwand für alle Projektbeteiligten und können im ungünstigen Fall die Sicherheit von Anlagen und Personen beeinträchtigen. Besonders häufig treten Konflikte beim Einbau von Messeinrichtungen mit Stromwandlern und bei der Anschlusshöhe der Überstromunterbrecher (bzw. der Eingangsklemmen) auf. In diesem Zusammenhang greifen VNB teilweise direkt in die Konstruktion der SK ein, indem sie Vorgaben zur Anordnung von Hauptstromkreisen oder zur Auswahl bestimmter Betriebsmittel machen. Zu beachten ist, dass diese Vorgaben regional unterschiedlich ausfallen können und aufgrund der Vielzahl an VNB in der Schweiz häufig nicht durch die Bauartnachweise der SK-Hersteller abgedeckt sind. Der Artikel zeigt auf, wie solche Situationen erkannt und praxisnah, fair und verhältnismässig gelöst werden können.
Verantwortungen und Pflichten
Die beteiligten Parteien tragen unterschiedliche Aufgaben in Bezug auf Sicherheit, Betrieb und Ausführung. Nur wenn diese Rollen verstanden und eingehalten werden, lassen sich Konflikte vermeiden und faire Lösungen erreichen.
Verteilnetzbetreiber (VNB)
- Verantwortlich für sicheren Netzbetrieb und Messgenauigkeit.
- Erlässt Technische Anschlussbedingungen.
Diese müssen sachgerecht und verhältnismässig sein, d.h. geeignet, erforderlich (= das mildeste Mittel) sowie zumutbar.
Schaltanlagenbauer/Hersteller der SK
- Verantwortlich für die Produktsicherheit der SK.
- Verantwortlich für die normkonforme Ausführung der SK.
Anschlussnehmer/Betreiber einer elektrischen Anlage
- Verantwortlich für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.
- Gewährleistet, dass keine Gefährdung für Personen, Sachen oder unzulässige Netzrückwirkungen entstehen.
- Haftet dem VNB und Dritten für Schäden bei unsachgemässem Betrieb oder nicht normkonformer Ausführung.
Hinweis: Kann gegenüber VNB vertreten werden durch bevollmächtigten Elektriker, Elektroplaner oder Bauherrenvertreter.
TABs sind nur dann rechtmässig, wenn sie sachgerecht und verhältnismässig sind. Das heisst, sie müssen einen konkreten Beitrag zu einem sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb leisten und mit den anerkannten Regeln der Technik vereinbar sein. Zudem dürfen keine milderen, gleichwertigen Alternativen bestehen, um den beabsichtigten, sicherheitsrelevanten oder netzbetrieblichen Zusatznutzen zu erreichen.
Grundsätze zur Vermeidung und zum Umgang mit Konflikten
- Frühzeitig klären: Konflikte früh erkennen und im direkten Austausch klären. Ein Gespräch auf Augenhöhe sowie eine frühzeitige Abstimmung der technischen Anforderungen und Platzverhältnisse verhindern Probleme während der Ausführung.
- Bauliche Massnahmen bevorzugen: Anschlussführung, Doppelböden oder Kabelschächte und ausreichend Platz frühzeitig einplanen. Bauliche Lösungen sind in der Regel einfacher, günstiger und sinnvoller als konstruktive Änderungen innerhalb der SK.
- Verhältnismässigkeit sicherstellen: Immer prüfen, ob eine Anforderung notwendig ist und ob eine gleichwertige, einfachere Lösung besteht. Gleichwertige Lösungen sind zulässig.
- Letztes Mittel: Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom): Kann ein Konflikt zwischen den Parteien nicht gelöst werden, steht dem Anschlussnehmer ein Gesuch an die ElCom offen, mit welchem die in Frage stehende technische Anschlussbedingung auf ihre Rechtmässigkeit überprüft wird.
Ein Gesuch eines Anschlussnehmers an die ElCom kann insbesondere sinnvoll sein, wenn technische Anschlussbedingungen als unverhältnismässig oder unsachgemäss erscheinen. Starke Abweichungen von etablierten technischen Standards oder branchenüblichen Lösungen sowie erhebliche Mehrkosten im Verhältnis zum allfälligen netzbetrieblichen Zusatznutzen können Hinweise für eine fehlende Sachgerechtigkeit oder Unverhältnismässigkeit sein. Obsiegt der Anschlussnehmer im Verfahren, hat der Netzbetreiber die Verfahrenskosten zu tragen und die strittige(n) Anschlussbedingung(en) anzupassen.
Fazit
Ein funktionierender Netzanschluss basiert auf Fairness und Verhältnismässigkeit. Nicht jede technische Anschlussbedingung ist zwingend – entscheidend ist, ob sie technisch notwendig und angemessen ist. Frühzeitige Planung, klare Verantwortlichkeiten und der Fokus auf einfache, gleichwertige Lösungen führen zu einem sicheren und effizienten Ergebnis.
Merkblatt: Schnittstelle Netzanschluss – Fairness & Verhältnismässigkeit
Dieser Artikel ist auf Grundlage des Merkblatts «Schnittstelle Netzanschluss – Fairness & Verhältnismässigkeit» erstellt worden. Das Merkblatt wurde durch das TK 121B des CES erarbeitet und stützt sich auf ein juristisches Gutachten der Kanzlei Schärer Rechtsanwälte vom 01.12.2025. Hier geht es direkt zum Download.