Recht auf Laden: Der Schlüssel zur E-Mobilitätswende?

Die E-Mobilität legt weiter zu: Bis September 2025 war in der Schweiz bereits mehr als jedes fünfte neu zugelassene Auto vollelektrisch. Positiven Prognosen zufolge dürfte die Neuwagenflotte in Europa bis 2035 sogar vollständig elektrifiziert sein. Doch mit der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen steigt auch der Bedarf an Ladeinfrastruktur. Während der Ausbau öffentlicher Schnellladestationen europaweit sichtbar voranschreitet, bleibt das Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz für die meisten Nutzer zentral.

Laden
Quelle: Zaptec

Die Schweiz gilt in vielen Bereichen als Vorbild für Innovation und Nachhaltigkeit, doch beim Zugang zu Ladeinfrastruktur für Elektroautos hinkt sie hinterher. Die Ursache dafür ist strukturell: Über 75 Prozent der Bevölkerung lebt in Mietwohnungen oder im Stockwerkeigentum. Damit ist der Anteil an Menschen, die nicht frei über bauliche Veränderungen am Wohnobjekt entscheiden können, besonders hoch. Und genau hier liegt das Kernproblem: In der Praxis verweigern viele Vermietende oder Eigentümergemeinschaften nach wie vor den Einbau privater Ladestationen. Wer sein Fahrzeug zu Hause laden möchte, steht somit vor hohen bürokratischen Hürden, rechtlichen Unsicherheiten und in vielen Fällen vor einem klaren «Nein». Dabei zeigen Studien, dass die private Lademöglichkeit ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung für ein E-Auto ist. Ohne Lademöglichkeit kein Umstieg. Und ohne Umstieg keine Emissionsreduktion im Strassenverkehr. Die Folge: Im europäischen Vergleich bietet die Schweiz derzeit die schlechtesten Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Elektromobilität.

Der Weg zur gesetzlichen Verankerung

Bisher gab es in der Schweiz keine explizite verfassungsrechtliche Verankerung eines Rechts auf Laden. Im Juni 2023 wurde daher die Motion «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» von Nationalrat Jürg Grossen (GLP) in die Wege geleitet. Das Ziel der Initiative: Eine gesetzliche Grundlage schaffen, die den Zugang zu Ladeinfrastruktur für alle Wohnformen sichert. Ein zentrales Konzept in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Unverbietbarkeit von Ladestationen. Sie bedeutet, dass Eigentümergemeinschaften oder Vermietende den Einbau einer privaten Ladeeinrichtung nicht pauschal untersagen dürfen. Ein vergleichbares Duldungsrecht ist bereits im Fernmeldegesetz für den Internetanschluss in Wohnungen festgeschrieben.

Nach teils kontrovers geführten Debatten – gegnerische Parteien argumentierten insbesondere mit einem unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie und Privatautonomie sowie einer eigenständigen Regelung des Marktes – wurde die Motion am 11. Juni 2025 vom Ständerat angenommen. Damit erhält der Bundesrat den Auftrag, innert zwei Jahren rechtliche Grundlagen für das Recht auf einen privaten Ladepunkt auch für Mieter und Stockwerkeigentümer zu schaffen. Mit diesem politischen Entscheid rückt die Schweiz näher an Länder wie beispielsweise Deutschland heran, die ein solches Recht bereits gesetzlich verankert haben und damit einen wichtigen Schritt zur Förderung der Elektromobilität gegangen sind.

Technische Herausforderungen gehören der Vergangenheit an

Neben rechtlichen Rahmenbedingungen sind technologische Voraussetzungen entscheidend für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentum. Eine der grössten Herausforderungen bildet die begrenzte Netzanschlussleistung. Hier setzt das dynamische Lastmanagement an: Da nicht sämtliche Ladepunkte in einem Gebäude parallel mit voller Ladeleistung betrieben werden können, verteilt ein intelligentes Steuerungssystem die verfügbare Kapazität und verhindert Überlastungen. Dadurch lassen sich mehrere Ladepunkte betreiben, ohne den Netzanschluss kostenintensiv verstärken zu müssen. Standardisierte Kommunikationsprotokolle wie OCPP und ISO 15118 sichern zudem die Interoperabilität zwischen Ladestationen und Fahrzeugen.

Besonders nachhaltig gestaltet sich das Laden von Elektrofahrzeugen, wenn intelligente Energiemanagementsysteme eingesetzt werden: Die Kombination aus Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern und smarten Steuerungen ermöglicht nicht nur die bestmögliche Nutzung erneuerbarer Energien, sondern trägt zugleich zur Netzstabilität bei. Dabei stellt die Installation einer PV-Anlage für alle eine lohnende Investition dar: Überschüssig erzeugter Solarstrom kann tagsüber gezielt in Fahrzeugbatterien geleitet und der Eigenverbrauch signifikant erhöht werden. Elektroautobesitzer erhalten dadurch Zugang zu kostengünstiger Energie, während die Parteien im Haus ohne E-Auto von einer Wertsteigerung der Immobilie und einer höheren Rendite durch den Verkauf des Solarstroms profitieren. Zudem sinken für alle Bewohnenden die Energiekosten, und die Immobilie wird durch die Kombination aus Elektromobilität und Photovoltaik langfristig aufgewertet. Ergänzend tragen netzdienliche Ladestrategien mit dynamischer Preisgestaltung dazu bei, Ladevorgänge in Zeiten geringer Netzlast zu verlagern und Kosten weiter zu senken.

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Ein modularer, ausbaufähiger Aufbau der Ladeinfrastruktur ist sinnvoll. D.h. eine gemeinsame Grundinstallation, die vom Hausanschluss bis zu allen Parkplätzen reicht, wird vorbereitet. Die eigentlichen Ladestationen können dann bei Bedarf ergänzt werden.
Quelle: Zaptec

Faire Abrechnung besonders in Mehrfamilienhäusern entscheidend

Unabhängig davon, ob es sich um ein Mietverhältnis oder um Stockwerkeigentum handelt, ist eine transparente und individuelle Stromabrechnung für die Nutzung von Ladeinfrastruktur zwingend erforderlich. Erfolgt die Nutzung durch nur eine Partei, kann der Stromverbrauch über den Wohnungszähler oder einen separaten Zähler an der Ladestation erfasst werden. Bei mehreren Nutzenden empfiehlt sich hingegen der Einsatz nutzerspezifischer Authentifizierungs- und Abrechnungssysteme, etwa durch RFID-Chipkarten oder vergleichbare digitale Lösungen, die eine eindeutige Verbrauchserfassung pro Person ermöglichen. Sind die Ladeeinrichtungen nicht unmittelbar mit den Wohnungszählern verbunden, wird der Stromverbrauch der Mieterschaft über die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.

Smarte Ladeinfrastrukturen nach SIA 2060

Welche Ladestation für Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Anforderungen stark von der Gebäudestruktur und der Anzahl der Stellplätze abhängen. Orientierung bietet das SIA-Merkblatt 2060 «Elektromobilität in Gebäuden», das einen modularen, ausbaufähigen Aufbau beschreibt. Im Zentrum steht die gemeinsame Grundinstallation (Ausbaustufen A–C), die vom Hausanschluss bis zu allen Parkplätzen reicht. Die eigentlichen Ladestationen (Ausbaustufe D) werden bei Bedarf ergänzt und lassen sich unkompliziert in die bestehende Infrastruktur integrieren. Dieses Konzept reduziert Kosten, schafft Investitionssicherheit und berücksichtigt wesentliche Anforderungen wie Lastmanagement und verbrauchsgerechte Abrechnung.

Warum das Recht auf Laden ein Gewinn für alle ist

Ein gesetzlich verankertes «Recht auf Laden» bringt weit mehr als nur komfortableres Laden mit sich – es hat das Potenzial, als gesellschaftlicher Beschleuniger für die Verkehrswende zu wirken. Wenn alle Menschen, unabhängig von Wohnform oder Besitzverhältnissen, Zugang zu privater Ladeinfrastruktur haben, sinkt die Eintrittshürde zur Elektromobilität spürbar. Und jeder Umstieg vom Verbrenner auf ein elektrisches Fahrzeug trägt so zur Erreichung der Klimaziele bei, da die CO2-Emissionen im Strassenverkehr deutlich reduziert werden, vor allem dann, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Darüber hinaus erhöht eine flächendeckende Ladeinfrastruktur den Wert von Immobilien, insbesondere in dicht bebauten Gebieten oder Städten. Dazu kommt die Möglichkeit, dass Eigentümer von überschüssigem Solarstrom profitieren, sofern dieser ins Netz verkauft oder gemeinschaftlich genutzt wird.

Welche Fragen noch geklärt werden müssen

So vielversprechend ein gesetzlich verankertes «Recht auf Laden» klingt, in der praktischen Umsetzung bleiben zahlreiche Fragen offen. Besonders relevant ist die Kostenverteilung bei Grundinstallationen: Wer trägt die initialen Investitionen für die gemeinsame Infrastruktur, wenn mehrere Parteien innerhalb einer Liegenschaft Ladebedarf anmelden? Welche Umlagemodelle sind sowohl ökonomisch fair als auch rechtlich tragfähig und wie lassen sie sich ohne Konflikte oder Verzögerungen umsetzen? Darüber hinaus sind Fragen der Verantwortung für Betrieb, Wartung und Sicherheit zu klären. Aus rechtlicher Sicht rückt insbesondere die Vereinbarkeit eines Rechts auf Laden mit der Eigentumsgarantie in den Vordergrund. Zudem stellt sich die Frage, wie mit baulichen Rahmenbedingungen umzugehen ist, die eine Nachrüstung unverhältnismässig teuer oder gar unmöglich machen.

Trotz dieser offenen Fragen zeigt sich deutlich: Ein «Recht auf Laden» ist ein unverzichtbarer Baustein, um die Elektromobilität in der Schweiz flächendeckend und alltagstauglich zu machen. Je früher diese rechtlichen, technischen und organisatorischen Fragen geklärt werden, desto schneller kann das volle Potenzial der Elektromobilität ausgeschöpft werden – mit Vorteilen für Nutzende, Immobilienwirtschaft, Energieversorgung und letztlich für das Klima. Damit steht fest: Das «Recht auf Laden» ist nicht nur ein juristisches Detail, sondern ein entscheidender Hebel für die erfolgreiche Umsetzung der Mobilitätswende.

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