Zu viel Licht kostet

Beleuchtungsanlagen für Arbeitsplätze werden heute in der Regel nach dem aktuellen Stand der Technik geplant. Massgebend ist die SN EN 12464-1 von 2021. Sie definiert für unterschiedliche Nutzungen und Sehaufgaben klare Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Gleichmässigkeit, Blendungsbegrenzung (UGR) und weitere Qualitätskriterien. Die SIA 387/4 regelt die energetischen Vorgaben für die Beleuchtungsanlagen.

Licht
Quelle: KI-generiert ChatGPT

Es gibt verschiedene Herangehensweisen für die Beleuchtungsberechnung. Für einfache Anlagen reichen oftmals bereits Online-Tools der Leuchtenhersteller. Wer unabhängiger planen möchte, nutzt eine professionelle Software. Damit lassen sich normrelevante Kriterien transparent berechnen und dokumentieren.

Und dennoch zeigt die Praxis: Immer häufiger werden Anlagen mit deutlich zu hohen Beleuchtungsstärken realisiert. Als Begründung wird nicht selten angeführt, dass LEDs doch praktisch keine Energie verbrauchen. Diese Aussage greift jedoch zu kurz. Richtig ist, LED-Leuchten arbeiten deutlich effizienter als frühere Lichtquellen. Die Systemlichtausbeute, welche in Lumen/Watt (lm/W) angegeben wird, ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Doch Effizienz bedeutet nicht, dass Energie beliebig verfügbar oder vernachlässigbar ist. Eine solide Lichtplanung bleibt Grundvoraussetzung.

Wenn eine LED-Leuchte doppelt so effizient ist wie eine frühere Lösung, heisst das nicht, dass man doppelt so viel Licht installieren sollte. Wird die Beleuchtungsstärke beispielsweise von 300 lx auf 800 oder 1000 lx erhöht, steigt auch die installierte Leistung – unabhängig von der Technologie. Die Physik bleibt unverändert und mehr Lichtstrom bedeutet mehr elektrische Leistung. Der relative Effizienzgewinn wird durch die Überdimensionierung somit teilweise oder vollständig wieder aufgehoben.

Überdimensionierungen sind kein Einzelfall mehr. Auch das Bundesamt für Energie (BFE) hat reagiert: Förderbeiträge werden nur noch ausbezahlt, wenn nachgewiesen wird, dass die gemessene Beleuchtungsstärke maximal 20 % über dem normativen Wert liegt. Die Grundlage ist eine fachgerechte Abnahme mit Beleuchtungsstärkemessung. Diese Praxis ist nachvollziehbar – denn Überbeleuchtung hat Folgen für die Umwelt und für den Betreiber.

Warum eine Überbeleuchtung problematisch ist

  • Zu hohe Investitionskosten: Wird eine Anlage überdimensioniert geplant, stellt sich die berechtigte Frage: Wären weniger oder leistungsreduzierte Leuchten ausreichend gewesen? Im Extremfall bezahlt der Kunde mehr Material, mehr Montageaufwand und mehr Anschlussleistung als notwendig.
  • Dauerhaft erhöhte Energiekosten: Jedes zusätzliche Lux bedeutet zusätzliche elektrische Leistung – über die gesamte Lebensdauer der Anlage. Gerade bei hohen Betriebszeiten summiert sich das erheblich.
  • Verkürzte Lebensdauer: Werden Leuchten dauerhaft mit 100 % betrieben, obwohl eine Reduktion möglich wäre, steigt die thermische Belastung. Die bekannte Faustregel gilt weiterhin: Eine Erhöhung der Betriebstemperatur um 10°C halbiert die Lebensdauer elektronischer Komponenten. Dimmbare Systeme ermöglichen hier eine gezielte Entlastung – technisch ist das heute einfach umsetzbar.
  • Imageschaden für die Branche: Eine Anlage mit massiv überhöhten Beleuchtungsstärken wirkt nicht kompetent geplant. Gerade bei öffentlichen Bauherren oder grösseren Projekten fällt dies bei einer Messung sofort auf.

Warum kommt es so oft zu Überbeleuchtung?

Die Ursachen einer Überbeleuchtung sind vielfältig, drei Punkte zeigen sich besonders häufig:

  • 1:1-Umrüstung ohne Berechnung: Bei der Sanierung von Anlagen mit Leuchtstofflampen auf LED wird oft ohne Lichtberechnung ersetzt. Früher war der Lichtstrom abhängig von Lampe und Leuchtenbetriebswirkungsgrad. Bei LED-Leuchten ist das System integriert – die effektiv abgegebene Lichtmenge ist häufig höher als erwartet.
  • Unsicherheit bei Wartungsfaktoren: Der Wartungsfaktor muss projektbezogen bestimmt werden (Lichtstromrückgang, Verschmutzung, Raumtyp). Wird hier pauschal «auf Sicherheit» gerechnet, resultiert schnell eine Überdimensionierung.
  • Angst vor Reklamationen: Niemand möchte verantwortlich sein, wenn ein Raum als «zu dunkel» empfunden wird. Deshalb wird oft als vermeintliche Sicherheitsreserve bewusst etwas mehr Leistung installiert. Das ist menschlich nachvollziehbar, denn Reklamationen sind unangenehm und subjektive Wahrnehmungen lassen sich schwer diskutieren. Wirtschaftlich jedoch ist dieses Vorgehen nicht sinnvoll.
Lichtmessung
Eine Lichtanlage ohne Beleuchtungsmessung zu übergeben, bedeutet letztlich, auf die Qualitätskontrolle zu verzichten.
Quelle: iStock

Was bedeutet nachhaltige Lichtplanung?

Nachhaltige Lichtplanung reduziert sich nicht auf eine möglichst hohe Energieeffizienz. Sie beginnt bereits bei einer normgerechten und sorgfältigen Planung. Grundlage bildet die SN EN 12464-1, welche die relevanten Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Gleichmässigkeit und Blendungsbegrenzung definiert. Diese Vorgaben sind nicht als grobe Orientierung zu verstehen, sondern als fachlicher Rahmen, innerhalb dessen präzise gearbeitet werden sollte. Dies ist auch im Arbeitsgesetz verankert (siehe Wegleitung ArGV 3).

Eine nachhaltige Planung setzt zudem eine genaue Bedarfsermittlung voraus. Welche Sehaufgaben werden tatsächlich ausgeführt? Wie ist das Alter der Nutzenden? Welche Nutzungszeiten sind realistisch? Wie verändern sich Arbeitsprozesse im Laufe der Jahre? Wer diese Fragen sauber beantwortet, verhindert pauschale Sicherheitszuschläge und schafft eine belastbare Grundlage für die Dimensionierung.

Ebenso entscheidend ist die messtechnische Überprüfung nach der Umsetzung. Erst durch eine Beleuchtungsstärkemessung bei der Abnahme wird sichtbar, ob Planung und Realität übereinstimmen. Die Abnahme technischer Anlagen erfolgt nach der Norm SIA 108. Diese regelt den formalen Übergabeschritt vom planenden oder ausführenden Unternehmen an die Bauherrschaft und besitzt rechtliche, technische sowie organisatorische Bedeutung. Ein Abnahmeprotokoll sowie die Wartungsdokumente sind beim Abschluss dem Auftraggeber zu übergeben.

Ein weiterer zentraler Baustein nachhaltiger Lichtplanung sind regelbare Systeme. Moderne LED-Technik erlaubt eine sehr präzise Anpassung der Lichtleistung. Digitale Schnittstellen wie Dali ermöglichen es, maximale Lichtströme softwareseitig zu begrenzen, Szenen zu definieren und Anlagen bei veränderter Nutzung nachträglich exakt einzustellen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine konsequent ausgeführte Busverdrahtung, also eine fünfadrige für Dali. Wird lediglich eine «Minimalinstallation» ohne durchgängigen Bus realisiert, bleibt das Potenzial der Technik ungenutzt und spätere Optimierungen werden unnötig aufwendig.

Nachhaltigkeit zeigt sich schliesslich in der langfristigen Wirtschaftlichkeit. Eine Anlage, die normgerecht geplant, korrekt eingestellt und regelbar betrieben wird, verursacht über ihre Lebensdauer geringere Energie- und Wartungskosten. Sie bleibt anpassungsfähig und vermeidet unnötige Überdimensionierung. Nachhaltigkeit ist somit kein Zusatzargument – sie ist Ausdruck fachlicher Präzision.

Die Beleuchtungsstärke wird mit einem Luxmeter auf der Nutzebene der jeweiligen Sehaufgabe gemessen. Nur so lässt sich beurteilen, ob die normativen Anforderungen tatsächlich eingehalten oder überschritten werden. Eine Lichtanlage ohne Messung zu übergeben, bedeutet letztlich, auf die Qualitätskontrolle zu verzichten.

Konkrete Handlungsimpulse für die Praxis

Nachhaltige Lichtplanung beginnt mit einer ehrlichen Reflexion bestehender Projekte. Wurde tatsächlich gerechnet – oder wurde geschätzt? Gerade bei Sanierungen sollte eine vollständige Lichtberechnung selbstverständlich sein, auch wenn bestehende Montagepunkte weiterverwendet werden.

Regelbare Systeme sollten konsequent mit vollständiger Busanbindung installiert werden. Nur so bleibt die Anlage anpassungsfähig und kann nach Inbetriebnahme präzise eingestellt werden. Eine spätere Begrenzung der maximalen Lichtleistung ist deutlich effizienter, als von Anfang an dauerhaft zu viel Energie einzusetzen.

Jede Anlage sollte bei der Abnahme gemessen und dokumentiert werden. Dies schafft Transparenz gegenüber dem Betreiber und schützt zugleich die ausführende Fachperson.

Die Investition in ein normkonformes Luxmeter ist gering im Vergleich zu den möglichen Mehrkosten einer überdimensionierten Anlage oder einer Schadensersatzklage. Für Elektrofachbetriebe, die regelmässig Beleuchtungsanlagen installieren, gehört dieses Instrument zur Grundausstattung.

Bei anspruchsvollen Projekten – etwa bei komplexen Sehaufgaben, grossen Raumhöhen oder besonderen ergonomischen Anforderungen – empfiehlt es sich grundsätzlich, eine qualifizierte Fachperson für Lichtplanung beizuziehen. Die Lichtplanung hat sich heute zu einer eigenständigen Disziplin entwickelt, die fundiertes Fachwissen, Erfahrung und ein ganzheitliches Verständnis für Technik, Mensch und Raum erfordert.

Eine fundierte Planung reduziert Risiken, stärkt die Argumentationsbasis gegenüber Bauherrschaften und führt langfristig zu wirtschaftlicheren Lösungen.

Alles rund ums Licht

Wer noch mehr über die Themen Beleuchtungssanierung, Lichtmessung oder Beurteilung einer Beleuchtungsanlage erfahren möchte, für den bietet Electrosuisse mit den Kursen «Licht im Wandel - Beleuchtungssanierung leicht gemacht» und dem «Praxis-Booster Beleuchtungssanierung» genau das Richtige an.

Termin vormerken: Am 27. Januar 2027 findet das nächste Swiss Lighting Forum statt, der perfekte Treffpunkt für Fachleute, die die Zukunft des Lichts mitgestalten wollen.