Schutzpotentialausgleich richtig angewandt

Ein Potentialausgleich vermindert gefährliche Potentialdifferenzen beträchtlich. Doch welche Teile müssen überhaupt in den Schutz-Potentialausgleich miteinbezogen werden und unter welchen Umständen wird ausserdem ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich nötig?

Schutzpotenzialausgleich
Quelle: Electrosuisse

Aufgrund rasanter technischer Entwicklungen sind in Gebäuden nicht nur die Wasser-, Gas- und Strominstallationen umfangreicher geworden, sie haben durch Heizungsleitungen, installierten Lüftungs- und Klimageräten, allerlei Telekommunikations- und Informatikanlagen und weiteren Gebäudeverkabelungen sogar starken Zuwachs bekommen. Diese unterschiedlichsten Leitungs- und Rohranlagen bilden ein verzweigtes und komplex verzahntes Netz metallener Systeme innerhalb des Gebäudes. Deshalb können Fehler oder Mängel in einem Leitungssystem ungünstige Auswirkungen auf andere Systeme haben. Dies gilt insbesondere für das Verschleppen elektrischer Spannungen.

Um beim Auftreten solcher Mängel einen erhöhten Schutz vor allem gegen Berührungsspannungen zu erzielen, wird in der Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000 (NIN) ein Schutz-Potentialausgleich gefordert, der alle verwendeten metallenen Systeme miteinander verbindet. Zweck des Potentialausgleichs ist es, dass alle miteinander verbundenen Teile annähernd gleiches Potential haben. Berührungsspannungen, die im Fehlerfall ohne Potentialausgleich zwischen verschiedenen Systemen auftreten können, werden so vermieden beziehungsweise deutlich reduziert.

Was muss beachtet werden?

Um herauszufinden, welche Teile nun in den Schutz-Potentialausgleich miteinbezogen werden müssen, ist es zielführend, folgende Fragestellungen zu beantworten:

  • Ist es ein fremdes leitfähiges Teil?
  • Sind andere leitfähige Teile gleichzeitig berührbar?
  • Ist das Vorhandensein eines Schutzleiters ausreichend?

Dabei muss festgestellt werden, welche leitfähigen Teile hier gemeint sind. Definitionsgemäss sind fremde leitfähige Teile solche Teile, die nicht zur elektrischen Anlage gehören und die ein fremdes Potential einführen können. Beim Stichwort «fremdes Potential» geht es in erster Linie um das Potential der neutralen Erde beziehungsweise um das Erdpotential (Bezugserde). Dass hier andere elektrische Potentiale gemeint sein können, ist im Zusammenhang mit dem Schutzpotentialausgleich eher auszuschliessen.

Fremde leitfähige Teile: Leitfähige Teile, die nicht zur elektrischen Anlage gehören, welche jedoch ein elektrisches Potential (im Allgemeinen das einer örtlichen Erde) einführen können.

Gleichzeitig berührbare leitfähige Teile: Leitfähige Teile, die nicht zur elektrischen Anlage gehören, welche jedoch ein elektrisches Potential (im Allgemeinen das einer örtlichen Erde) einführen können.

In jedem Gebäude müssen zwingend der Erdungsleiter und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich verbunden werden:

  • Metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt werden, beispielsweise Gas oder Wasser
  • Fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar
  • Metallene Zentralheizungs- und Klimasysteme
  • Metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus bewehrtem Beton (Bewehrungsstähle), soweit dies möglich und sicherheitsrelevant ist.

Von ausserhalb des Gebäudes kommende leitfähige Teile müssen so nahe wie möglich an ihrem Eintrittspunkt in das Gebäude miteinander verbunden werden. Metallmäntel von Fernmeldekabel und -leitungen müssen – unter Berücksichtigung der Anforderungen der Besitzer oder Betreiber dieser Kabel und Leitungen – ebenfalls mit dem Schutz-Potentialausgleich verbunden werden.

Potenzialausgleich1
Entscheidender Unterschied: Mit Potenzialausgleich befinden sich die Metallteile auf annähernd gleichen Potenzial (rechts).
Quelle: Electrosuisse

Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich

Unter bestimmten Voraussetzungen oder bei Anlagen besonderer Art kann nebst dem Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene auch ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich nötig sein. Dazu gehören beispielsweise Räume mit Badewanne oder Dusche, Schwimmbecken und Springbrunnen, elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten, leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit, elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Räumen, aber auch temporäre Anlagen für Stände, Shows, Vergnügungseinrichtungen auf Jahrmärkten oder für Zirkusse. Ebenso gehören Fussboden- und Deckenflächenheizungen und elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen in diese Kategorie.